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Elmar Funke,
Rechtsanwälte FunkeMüller,

erwarb nach seinem Referendariat zunächst eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation und war nebenbei als Justitiar tätig. 1997 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Günter Müller die Anwaltskanzlei Funke & Müller. Seit der Kanzleigründung hat sich Elmar Funke auf Event-/Wettbewerbs- und Medienrecht spezialisiert und ist für Agenturen, Veranstalter und Unternehmen beratend und auch forensisch tätig. Neben zahlreichen Vorträgen, Dozententätigkeiten und Veröffentlichungen ist er Autor des Fachbuchs „Handbuch zum Eventrecht“, das in seiner 2. Auflage 2003 erschienen ist.

 


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